Empfängerüberprüfung
Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister in der EU gemäß der SEPA-Verordnung (EU) 2023/1113 verpflichtet, eine Zahlungsempfängerprüfung durchzuführen. Dies gilt sowohl für klassische Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Die Empfängerüberprüfung soll im Wesentlichen dazu beitragen, Fehlüberweisungen und Betrugsrisiken zu reduzieren.
Allgemeine Erläuterungen zum Verfahren
Bei der Empfängerüberprüfung wird unmittelbar nach Übermittlung der relevanten Informationen über den Zahlungsempfänger und vor Autorisierung einer Überweisung geprüft, ob das vom Zahler angegebene Konto sowie der Name des Zahlungsempfängers mit den bei dem Zahlungsdienstleister des Empfängers hinterlegten Angaben übereinstimmen. Anhand des mitgeteilten Prüfergebnisses entscheidet der Zahler, ob er den Überweisungsauftrag freigibt oder nach Korrektur erneut einreicht.
Bei der Einreichung von Überweisungsaufträgen kann festgelegt werden, ob eine Empfängerüberprüfung (z. B. im Rahmen des VOP-Verfahrens) durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob bewusst darauf verzichtet wird (Opt-Out).
Opt-In:
- Die Empfängerprüfung ist aktiviert. Sie erhalten bei jeder zu beauftragenden Zahlung eine Rückmeldung, ob das vom Zahler angegebene Zahlungskonto und der Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Erst anschließend kann der Zahlungsauftrag freigegeben werden.
- Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Zahlungsaufträgen von Verbraucherkonten (z. B. WEG-Konten).
- Opt-In ist verpflichtend bei der Einreichung von Einzelaufträgen.
Opt-Out:
- Sie verzichten bewusst auf die Empfängerüberprüfung.
-
Opt-Out kann nur von Zahlungsdienstnutzern, bei denen es sich nicht um Verbraucher handelt, und nur für die Einreichung von Zahlungsaufträgen als Bündel (Sammler) gewählt werden. Daher ist Opt-out für Zahlungsaufträge von Konten, deren Inhaber eine WEG ist, nicht möglich.
Wichtiger Hinweis:
Eine Datei, die lediglich eine einzige Überweisung enthält, gilt nicht als Bündel (Sammler). In diesem Fall ist es erforderlich, den Auftrag mit aktivierter Empfängerüberprüfung (Opt-In) einzureichen. Wird eine Datei mit nur einer Zahlung ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) übermittelt, wird die Bank diese ablehnen.
Wird eine Datei von einem Zahlungsdienstnutzer, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, ohne Empfängerüberprüfung (also mit Opt-Out) eingereicht, wird diese ebenfalls von der Bank abgelehnt.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Einreichung von Zahlungsdateien mit nur einer Transaktion darauf, stets das Opt-In-Verfahren zu verwenden, um Rückgaben oder Verzögerungen zu vermeiden.
Alle Informationen rund um Ihr ERP-System finden Sie hier:
- KARTHAGO:
- HausPerfekt
- PowerHaus
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.